Der hessische Landtag hat mit großer Mehrheit Regelungen für mehr Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche verabschiedet. Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz (CDU) erklärte zu der Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes: »Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gesund aufwachsen können und medizinisch gut versorgt werden. Dazu spannen wir den Bogen nun noch weiter auf.«

Für Neugeborene soll künftig schon in ihren ersten Lebenstagen generell ein Hörscreening angeboten werden. »Früh erkannte Hörstörungen bedeuten frühzeitige Förderung, eine bessere Sprachentwicklung und echte Teilhabe von Anfang an«, erläuterte Stolz.

Zudem sollen Eltern auch zur Jugenduntersuchung J1 für 13- oder 14-jährige Mädchen und Jungen eingeladen werden. Bislang gibt es Einladungsschreiben des hessischen Kindervorsorgezentrums nur zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder.

Quelle: dpa, 13.11.2025 · DHZ