Die Hebamme Christina Aust hatte sich den Fuß verletzt: »Dreieinhalb Monate nach der OP beginne ich mit der Maßnahme und arbeite zunächst zwei Stunden täglich.« Foto: © Micha Neugebauer

Eine Möglichkeit für Freiberuflerinnen nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist die stufenweise Wiedereingliederung. Eine Hebamme berichtet von ihrer guten Erfahrung damit.

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