Die Überlastung transparent zu machen, ist ein wichtiger Schritt zur eigenen juristischen Absicherung. Der Austausch mit Kolleginnen hilft oftmals, die eigene Situation zu reflektieren. Foto: © Michael Plümer

Dürfen und müssen Beleghebammen eine Geburtsbetreuung ablehnen, wenn sie deutlich übermüdet und daher nicht arbeitsfähig sind? Lange Arbeitszeiten, Dienste an Wochenenden und Feiertagen, Rufdienste und Doppelschichten sind in deutschen Kliniken für sie genauso üblich wie für die angestellten Kolleginnen. Das Arbeitszeitgesetz gilt zwar direkt nur für die Angestellten, freiberufliche Beleghebammen sollten sich jedoch daran orientieren. 

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