Blick von oben in die weitläufige Halle im Landgericht Bochum – Ebenen, Treppen, gläserne Fahrstühle Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Am dritten Verhandlungstag, dem 14. August, tritt vormittags als zweite Sachverständige die gynäkologische Hauptgutachterin Dr. Christiane Nübel auf. Sie ist Chefärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am St. Johannisstift Paderborn. Schon häufiger sei sie Gutachterin gewesen, allerdings noch nicht in einem Strafprozess, schickt sie voraus. Der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus erläutert, im Strafprozess würden Gutachten in der Hauptverhandlung mündlich so verwertet, dass auch medizinische Laien sie verstehen. Die Frauenärztin beginnt, ihr Gutachten vom 15. August 2022 zum Todesfall der Mutter vorzutragen.

Jetzt weiterlesen mit DHZ+

dhz-badge 1,- Euro für 4 Wochen

  • freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
  • inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
  • Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
  • jederzeit kündbar