
Im US-Bundesstaat Georgia klagt eine Frau gegen eine Fruchtbarkeitsklinik wegen eines mutmaßlich vertauschten Embryos. Sie habe ein Kind ausgetragen, das nicht mit ihr verwandt war. Illustration: © New Africa/stock.adobe.com
Weil ihr ein falscher Embryo eingesetzt wurde, zieht eine Frau im US-Bundesstaat Georgia gegen eine Fruchtbarkeitsklinik vor Gericht. Sie habe »unwissentlich und unfreiwillig ein Kind ausgetragen, das nicht mit ihr verwandt war«, heißt es in der Klageschrift, die vor einem Gericht in der Stadt Savannah eingereicht wurde.
Die Frau hatte beschlossen, mit Hilfe eines Samenspenders und Reagenzglasbefruchtung ein Kind zu bekommen. Dabei sollte eine ihrer Eizellen genutzt und der so entstandene Embryo ihr eingesetzt werden.
Die Frau habe einen Samenspender gewählt, der, wie sie selbst, blonde Haare und blaue Augen habe. Im Dezember 2023 habe sie dann ein »dunkelhäutiges, afroamerikanisches« Kind zur Welt gebracht. Es sei »offensichtlich« gewesen, dass das Kind nicht mit ihr verwandt sei. Ein DNA-Test habe dies später bestätigt. Trotzdem habe sie das Kind in seinen ersten Monaten aufgezogen und eine Bindung zu ihm aufgebaut.
Als die Klinik die biologischen Eltern des Kindes informierte, hätten diese auf das Sorgerecht geklagt. Im Alter von fünf Monaten sei das Kind dann seinen biologischen Eltern übergeben worden. »Ich verließ das Gebäude mit einem leeren Kinderwagen, während sie mit meinem Sohn davongingen«, schilderte die 38-Jährige dem Sender NBC News.
Es vergehe kein Tag, an dem sie nicht an den Jungen denke, sagte die Frau. »Ich habe ihn fünf Monate lang aufgezogen, aber ich habe seine ersten Schritte nicht gesehen. Ich weiß nicht, was seine ersten Worte sind.« Sie werde das Kind wohl nie mehr sehen, heißt es in der Klageschrift.
Die 38-Jährige wisse außerdem nicht, was mit ihrem eigenen Embryo passiert sei und ob dieser ebenfalls irrtümlich einer anderen Frau eingesetzt worden sei. Sie habe körperliche, seelische sowie
finanzielle Belastungen erlitten, heißt es in der Klage. Die Anwälte pochen auf Schadenersatz.
Quelle: dpa, 20.2.2025 · DHZ
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