Fast zehn Jahre nach einer Geburt wird eine Krankenhausgesellschaft zu Schmerzensgeld in Rekordhöhe verurteilt, weil die zuständige Hebamme und der behandelnde Arzt keinen Notkaiserschnitt eingeleitet hatten. Foto: © Zerbor/stock.adobe.com
Eine junge Patientin hat vom Landgericht Göttingen Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen bekommen. Die Arzthaftungskammer habe festgestellt, dass dem medizinischen Personal einer Krankenhausgesellschaft bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien, teilte das Gericht mit. Es handele sich um die größte Schmerzensgeldsumme, die vom Göttinger Landgericht bisher ausgesprochen wurde.
Bei der Geburt im Jahr 2016 hatten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen Notkaiserschnitt eingeleitet. Nach Überzeugung des Gerichts hätten sie aber den schlechten Zustand des Ungeborenen erkennen müssen. Nach der Geburt sei die Neugeborene zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden, hieß es zur Begründung.
Das Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft habe außerdem nicht rechtzeitig den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin angefordert. Aufgrund der Behandlungsfehler leide die Klägerin an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen.
Das Mädchen sei nicht in der Lage, eigenständig zu essen und bedürfe ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen, hieß es vom Gericht. Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses sei inzwischen geschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa, 19.8.2025 · DHZ
