Katharina Desery, Pressesprecherin von Mother Hood e.V.: »Wenn in der Klinik eine Mutter oder ein Kind zu Schaden kommt, auch durch unnötige oder falsche Interventionen, wird die grundsätzliche Sicherheit des ›Geburtsortes Klinik‹ nicht in Frage gestellt.«
Foto: © Mother Hood e.V.
Das Recht auf eine Hausgeburt steht unter Druck. Immer wieder fordern ärztliche Vertreter:innen und Jurist:innen strengere Regeln oder gar Verbote der Geburt zu Hause. Doch was bedeutet das für die Wahlfreiheit von Schwangeren – und für Hebammen, die Hausgeburten fachkundig begleiten? Ein persönlicher und politischer Kommentar von einer Mutter und Elternvertreterin.
Das Recht auf eine Hausgeburt ist für mich ein besonders hohes Gut. Es ist ein Menschenrecht! Und zwar nicht nur, weil ich für die Elternorganisation Mother Hood arbeite und wir uns im Verein für reproduktive Rechte und die freie Wahl des Geburtsortes einsetzen. Hausgeburten liegen mir besonders am Herzen, weil ich mein drittes Kind zu Hause geboren habe. Im Jahr 2009 hatte ich die Wahl zwischen einer erneuten Geburt in einer Klinik oder in den eigenen vier Wänden.
Werden Schwangere in Zukunft noch die gleiche Möglichkeit haben wie ich vor 16 Jahren? Oder sind Hausgeburten in einigen Jahren kaum oder gar nicht mehr möglich? Sind sie vielleicht sogar gesetzlich verboten, wie es ärztliche Vertreter:innen und Jurist:innen immer wieder fordern – mal öffentlich, mal hinter vorgehaltener Hand?
Fester Bestandteil der freien Wahl?
Bisher sprechen die Zahlen eine andere Sprache und lassen sogar hoffen, dass die Hausgeburtshilfe auch künftig ein fester, wenn auch zahlenmäßig geringer Bestandteil der freien Wahl des Geburtsorts bleiben wird. Die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.) veröffentlicht seit vielen Jahren Berichte zur Qualität der Geburtshilfe bei Hausgeburten und in hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE). Demnach ist die Rate an dokumentierten Hausgeburten seit dem Jahr 2020 konstant, trotz insgesamt sinkender Geburtenzahlen. Dennoch gebären vergleichsweise wenige Frauen zu Hause oder in einer HgE. 2024 waren das bei 1,9 % aller Geburten der Fall.
Trotz dieser ermutigenden Entwicklung könnten es Schwangere zukünftig schwerer haben, sich für eine Geburt ihres Kindes zu Hause zu entscheiden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Klinikschließungen und infolgedessen längere Anfahrtswege zum nächsten Kreißsaal, weniger Hebammen, die Hausgeburten anbieten, aber auch eine weitere Pathologisierung der Geburt.
Gleichzeitig reagieren Geburtsstationen auf den Wunsch von Schwangeren nach Hebammenbegleitung und einer »gemütlichen Atmosphäre« im Kreißsaal: Hebammenkreißsäle und Werbeversprechen wie »Selbstbestimmte Geburt wie zu Hause« machen Kreißsäle für Schwangere attraktiv, die unsicher hinsichtlich einer außerklinischen Geburt sind und dennoch interventionsarm und selbstbestimmt gebären möchten. Auch die Angebote der Kliniken könnten so langfristig die Nachfrage nach Hausgeburtshebammen senken.
So herausfordernd diese strukturellen und ökonomischen Entwicklungen auch sind – die größte Bedrohung für die Hausgeburtshilfe sehe ich im aktuellen Backlash bei reproduktiven Rechten.
Reproduktive Rechte unter Druck
Reproduktive Rechte umfassen das Recht jeder Person, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen über die eigene Fortpflanzung, die sexuelle Gesundheit und den eigenen Körper zu treffen. Und dazu gehört auch die Möglichkeit, den Geburtsort des eigenen Kindes frei wählen zu können. Diese Wahlfreiheit ist ein Menschenrecht und untrennbar mit reproduktiven Rechten verbunden, die in Deutschland durch Artikel 2 des Grundgesetzes und § 24f SGB V verankert sind.
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert jedem Menschen »das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit«, während Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit festschreibt. Diese Grundrechte bilden die verfassungsrechtliche Basis für reproduktive Selbstbestimmung: Sie gewährleisten, dass Frauen und gebärende Personen selbst über ihren Körper und intime Lebensereignisse wie Schwangerschaft und Geburt entscheiden können. Reproduktive Rechte beruhen nicht nur auf Selbstbestimmung und Autonomie, sondern betreffen auch Gleichberechtigung und Menschenwürde. Und dabei geht es nicht nur um die Mutter, sondern auch um das Kind. Jurist:innen und Ärzt:innen, die hier mit dem Recht des Kindes auf Unversehrtheit gegen die Hausgeburt argumentieren, verkennen, dass die Geburt zu Hause belegbar sicher ist. Hätte man ein echtes Interesse an der Gesundheit des Kindes, würde man sich viel stärker gegen die katastrophalen Zustände in den Kliniken positionieren.
§ 24f SGB V konkretisiert diese verfassungsrechtlichen Prinzipien im Krankenversicherungsrecht: »Die Versicherte hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Die Versicherte kann ambulant in einem Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung oder durch eine Hebamme in der eigenen Häuslichkeit entbinden«. Dieser Paragraf regelt explizit die »Wahlfreiheit der Versicherten« bezüglich des Geburtsortes und macht damit die Hausgeburt zu einem gesetzlich garantierten Anspruch.
Doch reproduktive Rechte stehen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit unter enormem Druck. Wir erleben derzeit einen beispiellosen Backlash, der von den USA ausgehend auch Europa und Deutschland erreicht hat.
Die Aufhebung des Urteils »Roe versus Wade« in den USA im Jahr 2022, die das verfassungsmäßige Recht auf Schwangerschaftsabbruch nach fast 50 Jahren beendete, ist nur das sichtbarste Zeichen einer Bewegung, die Frauen zurück in traditionelle, passive Rollen drängen möchte. Damit wird das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper infrage gestellt und systematisch untergraben.
» Die Botschaft ist nicht neu, doch leider immer noch aktuell: Frauen können nicht selbst entscheiden, was für sie, ihren Körper und ihr ungeborenes Kind richtig ist. «
Spiel mit der Angst
Der Rückschritt zeigt sich in Deutschland deutlich: Trotz jahrzehntelanger Forderungen von Frauenrechtsorganisationen und der Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung steht ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin unter Strafe (§ 218 StGB). Konservative Kräfte verhindern erfolgreich eine echte Entkriminalisierung, und rechtes oder sogar rechtsextremes Gedankengut bestimmt den Diskurs um den weiblichen Körper, der ein Kind austragen könnte. Diese Kräfte halten an einem System fest, das Frauen zu Straftäterinnen erklärt, wenn sie kein (weiteres) Kind möchten. Und diese systematische Verweigerung echter reproduktiver Selbstbestimmung schafft ein Klima, in dem auch andere Aspekte weiblicher Autonomie – wie die freie Wahl des Geburtsortes – unter Druck geraten.
Dies manifestiert sich nicht nur in direkten Angriffen auf das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Es zeigt sich noch subtiler in der zunehmenden Pathologisierung weiblicher Körperfunktionen und in der systematischen Medikalisierung von Schwangerschaft und Geburt. Die Botschaft ist nicht neu, doch leider immer noch aktuell: Frauen können nicht selbst entscheiden, was für sie, ihren Körper und ihr ungeborenes Kind richtig ist. Entscheidungen sollen andere treffen, und zwar zum Beispiel Gynäkolog:innen und Kinderärzt:innen.
Das Problem: Reproduktive Rechte sowie der gesetzliche Anspruch Schwangerer spielen in diesen Debatten kaum eine Rolle. Im Gegenteil. Die Angriffe auf außerklinische Geburten und insbesondere auf Hausgeburten folgen einem immergleichen Muster. Es wird Angst geschürt durch selektive Darstellung von Risiken, gleichzeitig werden Beispiele von zu Schaden gekommenen Kindern und Müttern vorgeführt und die Kompetenz der beteiligten Berufsgruppe – in diesem Fall der Hebammen – in Frage gestellt. Schließlich werden Frauen, die sich für eine Hausgeburt entscheiden, als unverantwortlich geframed und Grenzen der Selbstbestimmung gezogen, die dort endet, wo das Ungeborene vermeintlich »in Gefahr« gebracht wird. So werden die Interessen schwangerer Personen mit denen ihrer Kinder gegeneinander ausgespielt.
Zu guter Letzt werden rechtliche Einschränkungen gefordert und all jene, denen die konsequente Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ein Dorn im Auge ist, werden vereint für die Abschaffung der Hausgeburtshilfe plädieren. Gegnerinnen und Gegner von Hausgeburten sehen in einem Verbot von außerklinischen Geburten ein legitimes Mittel, um das Kind vor der Mutter »zu schützen«.
Der Backlash bei reproduktiven Rechten macht öffentliche Kritik an der Hausgeburtshilfe salonfähig und begünstigt eine Zustimmung zu Verbotsforderungen. Dabei steht dem Narrativ von der »riskanten Hausgeburt« eine bemerkenswert unkritische Haltung gegenüber Klinikgeburten entgegen. Wenn in der Klinik eine Mutter oder ein Kind zu Schaden kommt, auch durch unnötige oder falsche Interventionen, wird die grundsätzliche Sicherheit des »Geburtsortes Klinik« nicht in Frage gestellt. Die Risiken von Klinikgeburten durch Fachkräftemangel, Arbeitsverdichtung und unerfahrenes Personal werden selten thematisiert.
» Reproduktiven Rechten werden dann Grenzen aufgezeigt, wenn Frauen sie tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. «
Skepsis mit Tradition
Die Skepsis gegenüber außerklinischen Geburten hat eine lange Tradition. Sie besteht, seitdem sich die klinische Geburtshilfe nach dem Zweiten Weltkrieg durchsetzen konnte. Seit den 1920er Jahren begann die Anzahl der Hausgeburten kontinuierlich zu sinken und der Wechsel zur Klinikgeburtshilfe war bis Ende der 1960er Jahre so gut wie vollzogen.
Obwohl Hausgeburten in Deutschland nur einen kleinen Teil aller Geburten ausmachen und QUAG seit über 20 Jahren deren Sicherheit belegt, reißt die Kritik nicht ab. Im Gegenteil: Sie wird schärfer und aggressiver. Ich erinnere mich sehr lebhaft an den Vortrag eines Rechtsanwaltes beim Perinatalkongress 2023, der unverhohlen ein gesetzliches Verbot für Hausgeburten forderte. Ein Chefarzt einer großen Klinik äußert sich in Medien-Interviews ähnlich. In persönlichen Gesprächen begegne ich immer wieder einer selbstgefälligen Haltung, nach der Hausgeburten »endlich der Vergangenheit angehören« müssten. Auch in sozialen Medien wird über Hausgeburten emotional und unsachlich diskutiert.
In der breiten Ablehnung der freien Wahl des Geburtsortes zeigt sich, dass reproduktiven Rechten dann Grenzen aufgezeigt werden, wenn Frauen sie tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Damit werden Hausgeburten zum Prüfstein für die Wahrung reproduktiver Rechte in der Praxis. Befürworter:innen von Selbstbestimmung werden auf die Probe gestellt, wie ernst sie es meinen: Das heißt, ob sie sich mit Menschen solidarisieren, die für die freie Wahl des Geburtsortes eintreten. Am Ende ist die Frage, wer die Oberhand gewinnt und ob Hausgeburten weiterhin möglich sein werden.
Symbolisches Schlachtfeld
Hausgeburten werden zu einem symbolischen Schlachtfeld im Kampf um reproduktive Autonomie. Sie verkörpern alles, was konservative und rechtsextreme Kräfte fürchten: weibliche Selbstbestimmung, Vertrauen in den eigenen Körper, Ablehnung institutioneller Kontrolle über intime Lebensereignisse. Wenn Schwangere selbstbewusst entscheiden können, wo und wie sie gebären möchten, durchbrechen sie die paternalistische Logik, nach der medizinische Institutionen besser wüssten, was für Frauen gut ist.
Die Verfügbarkeit von Hausgeburten zeigt, ob Selbstbestimmung im Gesundheitswesen tatsächlich gelebt wird oder nur theoretisch existiert. Wer die freie Wahl des Geburtsortes einschränken möchte, bekämpft nicht nur eine Geburtsform – er bekämpft das Prinzip weiblicher Autonomie über den eigenen Körper.
Noch sind die Rufe nach einem Verbot von Hausgeburten nicht laut genug und – soweit ich es beurteilen kann – auch noch nicht in der Politik angekommen. Schließlich müssten politische Entscheidungen zu einer Gesetzesänderung von § 24f SGB V führen. Doch wir müssen auf der Hut sein! Die Erosion reproduktiver Rechte geschieht schleichend, durch gesellschaftliche Ächtung, professionelle Diskreditierung und strukturelle Verknappung – lange bevor Gesetze geändert werden müssen.
Hebammen, Schwangere und alle Menschen, die Selbstbestimmung ernstnehmen, müssen handeln und Schwangere in ihrem Wunsch nach der freien Wahl des Geburtsortes bestärken, Hausgeburtshilfe als selbstverständlichen Teil der Versorgung verteidigen und dem Backlash gegen reproduktive Rechte entschieden entgegentreten. Die freie Wahl des Geburtsortes ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht – und Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

