
Der geburtshilfliche Gutachter (links) neben einem anderen Sachverständigen und dem Nebenklagevertreter Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Kommt es im Frühsommer zum Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme? In die Beweisaufnahme werden auch Geburten einbezogen, die nicht unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen: Am 41. und 43. Verhandlungstag geht es am Landgericht Dortmund um eine Drillingsgeburt, bei der die Geburtshelferin nur anwesend war. Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht – die Anklage lautet auf Totschlag.
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