Frühkindliche Hörstörungen sollten möglichst früh erkannt und versorgt werden. Nur so kann ein Kind sich von Anfang an kognitiv, emotional und sozial gut entwickeln. Der gesetzlich verankerte Anspruch auf ein Neugeborenenhörscreening ist ein wichtiger Schritt dazu. KinderärztInnen, Hebammen und regionale Hörscreeningzentralen sollten für die Prävention und Therapie frühkindlicher Hörstörungen zusammenarbeiten – ab der ersten Lebenswoche.
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