Das Anerkennungs­verfahren für Hebammenkreißsäle mit der Vergabe des HKS+-Zertifikats steht – wie ein Zucker­häubchen – am Ende eines Prozesses, in dem Gynäkolog:innen und Hebammen intensiv zusammen­arbeiten.

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Hebammenkreißsäle können das HKS+-Zertifikat des Deutschen Hebammenverbands beantragen, sich auditieren lassen und damit ihre Qualität nachweisen. Eine Auditorin beschreibt die Entwicklung der Kriterien, das Verfahren der Prüfung und schließlich den dreijährigen Vertrag.

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