Wenn eine Schwangere als Notfall ins Krankenhaus kommt, muss sie behandelt werden – auch ohne Aufenthaltstitel und Krankenversicherung. Foto: © nasharaga/stock.adobe.com
Schwangere Frauen ohne Aufenthalts- oder Versicherungsstatus haben im medizinischen Notfall ein Recht auf die erforderliche Behandlung. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sie von Krankenhäusern abgewiesen werden. Die Gründe dafür sind vielschichtig und Nothelfenden wird es nicht leicht gemacht.
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