In Hochrisikofällen können Gerichte künftig das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Annäherungsverbote wirksam zu kontrollieren. Illustration: © guukaa/stock.adobe.com
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt stärken soll. Kernpunkte sind die Einführung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter – orientiert am spanischen Modell.
Künftig können Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten, um Annäherungsverbote in Hochrisikofällen zu überwachen. Betroffene werden in Echtzeit alarmiert, sobald Schutzbereiche verletzt werden. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen kann das Strafmaß erhöht werden. Zudem erhalten Gerichte die Möglichkeit, Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten und für Gefährdungsanalysen Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die elektronische Fußfessel als wirksames Instrument, das sich in Spanien seit Jahren bewährt habe. Täterarbeit sei ein zentraler Bestandteil der Reform, um erneute Gewalt zu verhindern. Fraktionsübergreifend wurde der Systemwechsel begrüßt, der die Verantwortung stärker bei den Tätern verortet und Betroffene entlastet.
Kritik kam von der Linken und den Grünen: Die Fußfessel könne nur ein Baustein sein, notwendig seien weitergehende präventive Konzepte und strukturelle Reformen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. In einem nächsten Schritt plant die schwarz‑rote Koalition weitergehende Änderungen im Familienrecht. Vorgesehen ist, dass Gewalt von Vätern gegen die Mutter künftig unmittelbare Auswirkungen auf das Sorge‑ und Umgangsrecht hat. Ergänzend sollen Betroffene in Strafverfahren stärker unterstützt werden, etwa durch eine verpflichtende psychosoziale Prozessbegleitung, um ihre Sicherheit während des Verfahrens zu erhöhen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 8.5.2026 · DHZ

