Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben 3.151 Menschen in Berlin ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Daten der Senatskanzlei hervor. Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft, Anmeldungen waren bereits ab August 2024 möglich.

Die meisten Änderungen erfolgten zwischen weiblichem und männlichem Geschlechtseintrag. Insgesamt entfielen 1.877 Fälle auf diese Wechsel. Seltener wurden Änderungen zu »divers« oder ohne Geschlechtsangabe vorgenommen.

Im November und Dezember 2024 ließen 937 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern. Im Jahr 2025 waren es 1.884, in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 weitere 330 Personen.

Minderjährige nur mit Zustimmung

Die Mehrheit der Antragstellenden war volljährig. Darüber hinaus änderten 216 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ihren Geschlechtseintrag. Bei 43 Kindern zwischen fünf und 13 Jahren sowie drei Kindern unter fünf Jahren wurde ebenfalls eine Änderung registriert. Für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen erforderlich.

Neue Vornamen erforderlich

Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist eine Anmeldung beim zuständigen Standesamt mindestens drei Monate im Voraus notwendig. Mit der Änderung des Geschlechtseintrags sind grundsätzlich auch neue Vornamen festzulegen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Gleichstellung bezeichnete das Selbstbestimmungsgesetz als wichtigen Schritt zur Anerkennung der Rechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Zugleich sieht sie weiteren Reformbedarf, insbesondere bei den Anmelde- und Sperrfristen.

Quelle: dpa, 31.7.2026 · DHZ