Matthias Diefenbacher erklärt im dritten Teil der Serie über das Internetrecht, welche potenziellen juristischen Folgen zu bedenken sind, wenn eine Hebamme bestimmte Inhalte, Hyperlinks oder ein Gästebuch auf ihre Internetseite stellt. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen steht dabei in jedem Fall im Vordergrund.

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