Asylbewerberinnen und ihren Familien steht neben Hebammenleistungen das Recht auf eine verständliche Aufklärung zu. Foto: © Michael Plümer
Viele Hebammen begleiten geflüchtete Frauen und ihre Familien. Asylbewerberinnen haben einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die öffentlichen Leistungen, insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Welche Leistungen stehen ihnen zu und wie werden sie abgerechnet?
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