Nicht alle Gesetze, die den Hebammenberuf berühren, betreffen auch jede einzelne Kollegin in ihrer Berufsausübung. Trotzdem muss sie nachweisen können, dass sie über den letzten Stand der Dinge informiert ist. Das sieht der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe vor. Die fortlaufende Aktualisierung lässt sich aber im QM-Handbuch leicht umsetzen.

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