Die gesetzlichen Regelungen des Behandlungsvertrages im Referentenentwurf zum neuen „Patientenrechtegesetz“ bringen einige Änderungen mit sich. Hebammen müssen künftig noch stärker auf ihre Informationspflichten und auf die korrekte Dokumentation achten.
Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.
