Wer sich als selbstständige Hebamme niederlassen will, muss das vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Foto: © Panthermedia/imago images

Ebenso vielfältig und herausfordernd wie die Tätigkeit als freiberufliche Hebamme, sind auch die gesetzlichen Pflichten und Anforderungen. Hebammen sind gut beraten, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, schon bevor sie sich selbstständig machen.

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