Je mehr Alleingeburten statistisch erfasst sind, desto mehr lässt sich zukünftig über die Bedürfnisse der Frauen und das Outcome sagen. Foto: © Kerstin Pukall

Hebammen müssen sich nicht zur Betreuung einer außerklinischen Geburt mit besonderen Voraussetzungen überreden lassen, wenn sie diese aus ihrer eigenen Überzeugung heraus ablehnen. Oder wenn sie sich dem nicht gewachsen fühlen, auch wenn sie als Hebamme mit Hausgeburtshilfe versichert sind. Eine Beleghebamme, die eigentlich eine Eins-zu-eins-Beleggeburt vertraglich mit der Frau vereinbart hat und nun notfallmäßig zur Alleingeburt gerufen wird, muss ihre Entscheidung sehr spontan treffen. Jede Hebamme sollte ein solches Szenario einmal bedenken, bevor es ihr begegnet, um ein Stück weit gerüstet zu sein.

Weiß eine Hebamme im Vorfeld von einer geplanten Alleingeburt, kommt sie mitunter in ein ethisches Dilemma. Hier hilft nur die schonungslose Selbstreflexion für einen professionellen Umgang damit. Mitunter bietet die Hebamme »nur« telefonischen Beistand zu einer geplanten Alleingeburt als Lösung an, mit dem Gedanken: »Ich bin ja nicht richtig dabei.« Sollte während des Telefonats allerdings ein Notfall eintreten, was dann?

Klare Signale, klare Dokumentation
Geben Sie klare Signale, wie weit Sie eine Entscheidung gemeinsam mit der Frau tragen können, wann und aus welchem Grund Sie eine Grenze ziehen. Seien Sie eindeutig im Umgang mit der Entscheidung für oder gegen die Geburtsbetreuung im häuslichen Umfeld. Im Ernstfall dürfen sie auch sagen: »Gut, dann mach‘ deine Geburt allein.« Verweisen Sie in diesem Fall immer auf weitergehende Hilfe, die der Frau in einer Klinik oder im Notfall unter 112 zur Verfügung steht. Dokumentieren Sie besondere Betreuungsfälle immer sehr gut und gründlich.

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