Heike Pils, Beleghebamme in einer Level-1-Klinik mit 3.000 Geburten jährlich: »Nach über 32 Jahren freiberuflicher Beleghebammenarbeit denke ich ernsthaft noch über Alternativen nach – ich würde im Moment lieber Schafe hüten.«

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Der neue Hebammenhilfevertrag stellt viele freiberufliche Beleghebammen vor existenzielle Herausforderungen. Was auf dem Papier wie eine strukturelle Verbesserung wirkt, führt in der Praxis zu Unsicherheiten, finanziellen Risiken und wachsendem Druck. Dieser Kommentar zeichnet ein persönliches Bild davon, wie gravierend die Auswirkungen im Arbeitsalltag bereits spürbar sind.

Eigentlich berichte ich lieber über die schönen Seiten meines Lebens, aber seit Wochen hat sich ein dunkler Schatten über meinen Alltag gelegt: der neue Hebammenhilfevertrag, der seit dem 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Da ist kaum mehr Platz für die sonnige Seite … Ich muss mir hier mal Luft machen.

Dieser Hebammenhilfevertrag (HHV) raubt mir meine gesamte Energie. Ich habe auf nichts mehr Lust, ich schlafe nicht mehr, das Gedankenkarussell kommt niemals zur Ruhe, die Sorgen, allen finanziellen Verpflichtungen noch nachkommen zu können, nehmen sehr viel Raum ein. Kopf und Herz sind nicht mehr frei für Familie und andere schöne Dinge des Lebens. Muss ich mich von meinen Hobbys verabschieden ? Das wären in meinem Fall meine drei tollen Hunde! Ohne die geht bei mir gar nichts …

Nach der Geburt meiner ersten Tochter hatte ich von einer Sekunde auf die andere meinen Traumberuf, meine Berufung gefunden: Ich musste Hebamme werden. Dieser Wunsch hat mein ganzes weiteres Leben bestimmt. Es dauerte drei Jahre, bis ich endlich einen Ausbildungsplatz bekam und mit Vollgas durchstarten konnte. Und das tat ich dann mit der ganzen Kraft der Liebe und Unterstützung durch meinen Mann, der mich in meiner ganzen Hebammerei seit dem Geburtstag unserer ersten Tochter auf diesem Weg begleitet – durch alle Höhen und Tiefen, und er hat bis heute durch­gehalten.

Erste Einschränkungen

Seit 1991 bin ich nun examinierte Hebamme und seit 1993 bin ich als freiberufliche Beleghebamme mit immer 100 % Arbeitspensum unterwegs. Und in all diesen Jahren hatten wir freiberuflichen Hebammen unseren Kampf zu kämpfen. Es war nie so, dass man einfach mit Freude seine Arbeit tun und davon ausgehen konnte, dass alle sich freuen über deinen guten Job. Früher waren es die Frauenärzt:innen, die meinten, die Hebammen würden ihnen etwas streitig machen. Doch das hat sich bis heute sehr positiv entwickelt. Dann kam Misstrauen gegenüber den Hebammen auf, dass wir nicht ehrlich seien in der Abrechnung. Die Frauen mussten und müssen fortan mit ihrer Unterschrift nachweisen, dass die Hebamme wirklich an ihnen tätig geworden ist.

Dann wurden die Beleghebammen erstmals eingeschränkt in ihrem Tun: Sie sollten fortan in ihrer Belegklinik nur noch zwei Frauen betreuen dürfen, weil die Geburtshilfe für diese Frauen besser werden sollte. Komisch nur, dass scheinbar die Anzahl der zu betreuenden Frauen in der Klinik mit angestellten Hebammen keinen Betreuungsschlüssel braucht, um gute Qualität zu bringen! Da ist es egal, für wie viele Frauen eine Hebamme gleichzeitig tätig ist. Es interessiert niemanden, dass auch diese am und über dem Limit arbeiten.

Das volle Risiko

Und nun der neue Hebammenhilfevertrag für die freiberuflichen Beleghebammen an Kliniken – eine absolute Zumutung! Es mag sein, dass Hebammen an kleinen Häusern für ihr Tun besser bezahlt werden, weil sie häufig nur eine Frau im Kreißsaal haben und dies besser abrechnen können. Aber unter dem Strich werden auch diese Hebammen schlechter dran sein, da sie nichts verdienen, wenn der Kreißsaal leer bleibt. Der HHV wäre lebbar, wenn wir Hebammen die Gewähr hätten, dass wir für jeden geplanten Einsatz im Kreißsaal die volle Leistung bringen könnten und vergütet bekämen. Er wäre lebbar, wenn wir bezahlt würden für jede geplante Zeit im Einsatzplan, auch dann, wenn der Kreißsaal von keiner oder nur von wenigen Frauen aufgesucht wird.

Dann könnten wir uns personell so aufstellen, dass zu annähernd 100 % immer so viele Hebammen zum Einsatz kämen, wie es Frauen zur Geburt gibt: So hätten wir häufig die geforderte Eins-zu-eins-Betreuung und alle wären glücklich.

Der GKV möchte aber von einer Bezahlung in der Warteschleife nichts wissen, hierfür will keiner aufkommen. Die Hebamme steht auf dem Einsatzplan, wartet auf Einsatz, der findet aber nicht immer statt. Folglich kein Einkommen an diesem Tag, auf Arbeit gewartet wie ein Tagelöhner, war halt nichts. Die Fixkosten bleiben.

Andere Berufe wie Polizei oder Feuerwehr werden auch nicht nur bezahlt, wenn es brennt oder ein Dieb gefasst werden muss. Als Freiberuflerin trägt man das volle Risiko von Ausfällen, sei es familiär, gesundheitlich oder einfach zur Erholung. Das tun wir gerne, weil wir die Freiheit lieben, die uns unserer Freiberuflichkeit gibt. Wir wollen freiberuflich arbeiten und suchen nicht die Anstellung als Lösung.

Der neue Vertrag ist eine Frechheit!

Die Beleghebammen bekommen für die gleiche Arbeit an der Frau nur 80 % der Stundenvergütung im Vergleich zur Hebamme, die eine Frau im außerklinischen Setting betreut. Aus welchem Grund sollte diese Arbeit minderwertiger sein? Die Hebamme hat die gleiche Verantwortung, der Arzt/die Ärztin kommt dazu, wenn aus einer physiologischen Geburt eine pathologische wird. Das ist der Moment, in dem eine außerklinisch arbeitende Hebamme mit ihrem Einsatz an der Frau auch zu Ende kommt und die Frau an die Klinik abgibt, beispielsweise an mich in der Level-1-Klinik: Dort betreue ich dann die Pathologie der Geburt weiter, gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin und trage immer noch die Verantwortung.

Habe ich eine zweite Frau zu betreuen, was im klinischen Setting in einer Level-1-Klinik Alltag ist, bekomme ich für diese zweite Frau nur 30 % der Stundenvergütung, trage dieselbe Verantwortung mit dem gleichen Risiko und muss doppelt soviel dokumentieren, verantworten, versorgen, trösten, ermutigen … Wo ist die Logik? Ist die Begleitung dieser zweiten Geburt nichts wert? Warum kostet die eine Geburt 100 %, die andere 80 % und noch eine andere nur 30 %? Die Geburt zu 30 % war möglicherweise die herausforderndste in der Betreuung, vielleicht hatte diese dritte Frau, die für mich zur Tür reinkam, eine Fehlgeburt, die neben all der anderen Arbeit eine emotional sehr herausfordernde Begleitung darstellt. Diese Frau darf ich im klinischen Setting aber nur für eine Stunde betreuen, bis eventuell eine noch auf Einsatzplan stehende Hebamme die Klinik erreicht und diese Frau weiter betreut. Menschlich unmöglich, so eine Frau »weiterzureichen«. Da entscheide ich mich doch lieber dafür, sie unentgeltlich weiter zu betreuen, damit sie nicht noch einen Betreuungswechsel in dieser schweren Phase ihres Lebens ertragen muss.

Die zweite Frau ist vielleicht eine Frau mit einer gut sitzenden PDA, die fast bis zu den Ohren wirkt. Heißt: höchste Immobilität der Gebärenden. Sie soll aber körperlich in Bewegung bleiben, damit das Kind vorwärts kommt, höchste kräftemäßige Anforderung an mich als begleitende Hebamme, wenn es sich dabei noch um eine Gebärende mit einem BMI von 40+ handelt. Dankeschön für die 30 % und die kostenlose Vergütung, lieber GKV, dieser zwei betreuungsintensiven Gebärenden.

Ambulante Betreuung im Aus

Und über die Frauen, für die kein Cent bezahlt wird, weil sie ambulant in den Kreißsaal kommen und keinen Anspruch mehr haben auf klinische Hebammenhilfe, habe ich noch gar nichts gesagt. Das ist bis heute ein Großteil meiner Arbeit, für die ich bis zum 31. Oktober 2025 noch bezahlt wurde. Das sind Frauen, die kommen, weil sie sich Sorgen machen, weil ihr Kind im Bauch sich kaum noch bewegt, die hohen Blutdruck haben und klinisch vorgestellt werden sollten. Frauen, die gestürzt sind und nachschauen lassen wollen, ob noch alles in Ordnung ist, eine Frau die vom Frauenarzt/ der Frauenärztin geschickt wird mit schlechtem CTG…

Diese Frauen wollen laut GKV nur die Ärzt:innen sehen – da braucht’s keine Hebamme. Nur sind diese nicht in der Zahl verfügbar in der Klinik, dass sie den Ernst der Lage so schnell erfassen können. Sie sind möglicherweise gerade bei einer schwierigen Geburt unabkömmlich. Da wäre es schon wichtig, dass die Hebamme sich die Fälle vorab anschaut, die Dringlichkeit dieses neuen Falles herausstellt und die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Das tun wir natürlich, aber eben ohne Vergütung.

Ich muss noch was zu der Frechheit der Vergütung der Nächte sagen: Ehemals bekamen wir Nachtzuschläge von 20 Uhr bis 8 Uhr, der Zuschlag lag bei 20 %. Nun haben wir kürzere Nächte, sie dauern nun nur noch von 21 Uhr bis 6 Uhr, und der Zuschlag wird fortan mit 17 % für ausreichend bewertet. Ist das zu fassen?

Egal wen man fragt, es ist schwierig geworden, arbeitsfreudiges Personal für die Nächte zu finden. Inzwischen ist so viel über die gesundheitlichen Auswirkungen von Nachtarbeit bekannt, dass ganz klar ist, dass Nacharbeit so gut bezahlt werden muss, dass der Nachtarbeiter im Anschluss ausreichend Zeit hat zur Regeneration. Das kann man sich als Beleghebamme nicht mehr leisten! Da der Verdienst für das klinische Setting sowieso erheblich geschrumpft ist, kann man sich nach einer Woche Nachtdienst nicht erlauben, länger frei zu machen, da die Fixkosten nicht wissen, dass das Einkommen derart geschrumpft ist. In der Wirtschaft werden Zuschläge zwischen 30 % und 50 % bezahlt! Aber wir sind ja im sozialen Setting unterwegs, hatte ich kurz nicht dran gedacht.

Irrsinnige Bürokratie

So, nun noch kurz zu den Erfahrungen der ersten fünf Einsätze unter den neuen Bedingungen. Für Geburtskliniken mit Level 1 ist der HHV nicht lebbar, und wenn er trotzdem gefordert wird, geht das zu 100 % auf Kosten der Beleghebammen, und nicht zu 80 % oder 30 %.

Die Ärzt:innen in diesen großen Häusern brauchen die Hebammen, um eine sichere Geburtshilfe zu gewährleisten. Ohne die Unterstützung der Hebammen passieren Fehler, kritische Situationen werden zu spät erkannt … Nicht genug, dass wir finanziell derart beschnitten sind, werden wir in der Art, wie Leistungen abgerechnet werden sollen, mit einer unfassbar irrsinnigen Bürokratie beschäftigt, dass wir mehr Zeit mit dem Abrechnungskonstrukt verbringen als mit der Gebärenden.

Unter dem Strich bin ich sehr traurig darüber, dass ich die letzten sechs Jahre meiner Hebammenarbeit derart frustriert und gedemütigt angehen muss. Nach über 32 Jahren freiberuflicher Beleghebammenarbeit denke ich ernsthaft noch über Alternativen nach. Ich würde im Moment lieber Schafe hüten, Ziegen melken und Käse machen als in meinem Beruf auf diese Art weiterzumachen.

Wäre ich jünger, würde mich in jedem Fall nichts mehr im Kreißsaal halten. Und das sage ich, wo mein Arbeitsleben lang mein Herz im Kreißsaal auf Hochtouren geschlagen hat. Geburtshilfe war mein Leben, meine Leidenschaft. Ich hätte niemals gedacht, dass es irgend etwas geben kann, das diese Leidenschaft zu Fall bringt. Aber leider bin ich nach nur fünf Tagen neuem Hebammenhilfevertrag an diesem Punkt angekommen. Ich sehe tatsächlich, sollten die Bedingungen für die Freiberuflichkeit in der Geburtshilfe so bleiben, für mich keine Zukunft mehr in der Geburtshilfe. Diese würde mich emotional und körperlich krank und kaputt machen.

Gegen die Qualität

Was bezweckt der GKV mit diesen Konstrukten, diesen unterschiedlichen Bewertungen der Hebammenarbeit, der Augenwischerei mit der Verbesserung der Qualität der Geburtshilfe, der Schikane der Beleghebammen? Auf keinen Fall liegt dem GKV daran, damit die Qualität der Geburtshilfe oder die Frauengesundheit zu verbessern. Traurig! Viele engagierte Hebammen sind frustriert, sodass sie ganz aus der Geburtshilfe aussteigen, die meisten lassen sich nicht in eine Anstellung zwingen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass baldmöglichst zurückgerudert wird. ;

Zitiervorlage
Pils, H. (2026). Zum Hebammenhilfevertrag: Zwischen Berufung und Systemkrise. Deutsche Hebammen Zeitschrift, 78 (1), 58–60.