Mecklenburg-Vorpommern startet einen neuen Versuch zur Reform des Abtreibungsparagrafen. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) kündigte einen Vorschlag für die Justizministerkonferenz Anfang November an. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll aufgefordert werden zu prüfen, welche Möglichkeiten es für eine Reform von §218 des Strafgesetzbuchs gibt.

Dass der Schwangerschaftsabbruch noch immer grundsätzlich strafbar sei, widerspreche massiv der Würde und Selbstbestimmung der Frau, betonte Bernhardt. Für Frauen im Osten Deutschlands sei die Lage zu DDR-Zeit besser gewesen: Für sie habe Anfang der 1990er Jahre die Regelung des §218 einen Rückschritt in ihrer Selbstbestimmung bedeutet.

In der DDR war seit 1972 ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten ohne die Angabe von Gründen erlaubt. Vor dem Eingriff war der Arzt beziehungsweise die Ärztin dazu verpflichtet, die ungewollt schwangere Frau über die Bedeutung und Risiken des Eingriffs zu informieren sowie über vorhandene Verhütungsmethoden aufzuklären, wie die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert.

Die Konferenz der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Minister:innen hatte sich Bernhardt zufolge schon 2024 für eine Reform des Abtreibungsrechts ausgesprochen. »Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt, das Vorhaben fiel jedoch dem vorzeitigen Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages zum Opfer.« An dieser Stelle müsse jetzt angeknüpft werden, so die Schweriner Ministerin.

Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant vorerst keine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Die SPD wäre dafür offen, aber die Union hält an der geltenden Rechtslage fest. Sie sieht eine Änderung im Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Quelle: dpa, 1.11.2025 · DHZ