Der neue Hebammenhilfevertrag – Update zu den Qualitätsanforderungen

Denize Krauspenhaar 05.03.2026

Online-Vortrag

Seit dem 01.11.2025 ist der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V in Kraft. Mit ihm haben sich nicht nur die Abrechnungsmodalitäten, sondern auch einzelne Punkte im Bereich der Qualitätsanforderungen geändert. 

Auch wenn es sich nur um geringfügige Anpassungen handelt, sind Hebammen gefordert, diese verbindlich ab Inkrafttreten des Vertrages umzusetzen. Zentral für das QM sind die Änderungen im Auditbogen. In diesem zweistündigen Vortrag stellt Ihnen die Hebamme und Auditorin Denize Krauspenhaar die Änderungen vor und erklärt, wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. 

Der Vortrag setzt sich aus einer Live-Präsentation und dem Austausch in der Gruppe zusammen, für Ihre Fragen räumt die Referentin Zeit ein.  

Das Skript und wichtige Links finden Sie auf der Lernplattform der Akademiewww.staude-akademie.digital. 

Die Inhalte:

•    Der neue Hebammenhilfevertrag – Bereich Qualitätsanforderungen
•    Veränderungen im Bereich der Qualitätsanforderungen
•    Anwendung des neuen Auditbogens

Referent:in

Denize Krauspenhaar ist Hebamme und Diplom-Gesundheitsmanagerin. Bis 2011 war sie Qualitätsmanagementbeauftragte in einem Geburtshaus. Sie ist Referentin für hebammengeleitete Einrichtungen im Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV) und als Qualitätsauditori...
Eckdaten
  • Termine Do., 5. März 2026 | 10.00–11.30 Uhr
  • Referent:in
  • Veranstaltungsart Online-Vortrag
  • Veranstaltungsort online via Zoom
  • Dauer 2 Unterrichtsstunden
  • Teilnahmegebühr
    Abonnent:in: 50€
    Regulär: 65€
Buchung
Amandine Tripler

Amandine Tripler

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