
Eine Ausbilderin der Medizinischen Fakultät erläutert den Teilnehmerinnen die Geburtspuppe. Foto: © Swen Reichhold/Universität Leipzig
Im Mai begann an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ein Anpassungslehrgang zur beruflichen Anerkennung von Hebammen mit Ausbildungsabschlüssen aus Drittstaaten. Dieser Lehrgang ist sehr individuell für die Teilnehmenden ausgerichtet. Da die Ausbildung von Hebammen in den verschiedenen Ländern von den jeweiligen Bildungssystemen, medizinischen Standards und gesetzlichen Regelungen abhängig ist, können Kompetenzen unterschiedlich ausgeprägt sein. Der Anpassungslehrgang am Institut für Hebammenwissenschaft und interprofessionelle Perinatalmedizin ist das Pilotprojekt für Sachsen, das perspektivisch auf Mitteldeutschland ausgerollt werden kann. Die Maßnahme wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt.
Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: »Ich danke der Medizinischen Fakultät in Leipzig für ihr Engagement bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Hebammen. Ein solches Pilotprojekt auf die Beine zu stellen, erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand. Wir haben als Sozialministerium sehr gern die Entwicklung eines Konzeptes für einen Anpassungslehrgang sowie eine erste Erprobung unterstützt. Umso mehr freue ich mich, dass der Anpassungslehrgang nun in Leipzig starten kann. Er bietet Hebammen aus dem Ausland die Chance, das Anerkennungsverfahren wohnortnah in Sachsen abschließen zu können. Natürlich ist damit die Hoffnung verbunden, dass diese Hebammen dann auch beruflich in Sachsen eine neue Heimat finden und als Fachkräfte in Sachsen gehalten werden können.«
Die ersten fünf schon als Hebammen qualifizierte »Studentinnen« des Pilotprojekts sind zwischen 26 und 49 Jahre alt und leben zwischen einem und fünf Jahren in Deutschland. Sie kommen aus der Ukraine, Serbien, Kosovo und dem Iran und können hier ohne anerkannten Abschluss nicht in ihrem Beruf arbeiten. Ihre berufliche Ausbildung an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist für zwölf Monate geplant – mit integriertem Praxisanteil in der Klinik. »Die Dauer des Lehrganges ist individuell, das heißt er wird je nach persönlicher Voraussetzung und Kompetenz angepasst. Je nach Bedarf kann der klinische Ausbildungspart verlängert oder verkürzt werden. An der Universität Leipzig legen wir großen Wert auf persönlichen Kontakt und Lehre in Präsenz. Zudem wollen wir viele praktische Übungen integrieren«, beschreibt Prof. Dr. Henrike Todorow das Konzept des Anpassungslehrgangs.
Der Anpassungslehrgang richtet sich an Personen, die in ihrem Herkunftsland eine Hebammenausbildung oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben und folgende Unterlagen vorweisen können: den Bescheid der zuständigen Behörde (in Sachsen der Kommunale Sozialverband), ein Sprachzertifikat B2, einen gültigen Aufenthaltstitel sowie einen Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik. Verschiedene Kliniken und Partner sind am Pilot-Projekt der Medizinischen Fakultät beteiligt: das IQ Netzwerk (Integration durch Qualifizierung), der Kommunale Sozialverband, die Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen und der Sächsische Hebammenverband, die Akademie für berufliche Bildung am Universitätsklinikum Leipzig sowie die Bundesagentur für Arbeit. Die Maßnahme wird aus Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert.
Quelle: Pressemitteilung 2025/071 Uniklinikum Leipzig, 12.5.2025 · DHZ