In Bayern haben Opfer eines sexuellen oder körperlichen Übergriffs künftig die Möglichkeit, Spuren vertraulich sichern zu lassen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach kündigte an, dass diese Leistung ab dem 1. November als Kassenleistung verfügbar ist. »Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie Medizinische Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können. Das begrüße ich sehr.«

Sie erläuterte: »Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten haben, stehen oft erst einmal unter Schock. Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.«

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

Die Ministerin fügte hinzu, dass es ein wichtiger Schritt sei, dass Bayern die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen habe. Die Kosten werden anonymisiert von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. »[…] Wichtig ist jedoch, dass nun auch die medizinischen Einrichtungen mitziehen, denn die Bereitstellung der vertraulichen Spurensicherung beruht auf Freiwilligkeit«, so Gerlach.

Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglich. Weitere Einrichtungen sollen sukzessive folgen. Das benötigte Untersuchungsmaterial kann ab November von teilnehmenden Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten für das Material übernimmt das bayerische Gesundheitsministerium.

Umsetzung und Zuständigkeiten in Bayern

Medizinische Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten möchten, können sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin wenden. Für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist die LMU München zuständig, für Unter-, Mittel- und Oberfranken die Universität Würzburg.

Eine Liste aller Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung anbieten, sowie weitere Informationen zu diesem Thema können künftig auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention eingesehen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt ergänzende Informationen seiner Website bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, 31.10.2025 · DHZ