Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz wurde liberalisiert, so dass die Asche auch beispielsweise unter einem Baum beigesetzt werden kann. Dies betrifft auch Sternenkinder. Foto: © Holger/stock.adobe.com

Das liberalste Bestattungsgesetz in Deutschland trat Ende September in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Asche von Verstorbenen darf auch unter dem Apfelbaum im Garten verstreut, zu einem Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeitet oder in der Urne zu Hause aufbewahrt werden. Das gilt auch für Sternenkinder.

»Nach über 42 Jahren hat das Land einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt«, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in Mainz. »Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden», betonte Hoch. »Wir erhalten so die Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen gleichzeitig neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung.«

Mit der Gesetzesnovelle werde außerdem geregelt, dass Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen, auf dem schweren Weg des Abschiednehmens unterstützt werden, sagte Hoch. Bisher wurden Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, noch als Fehlgeborene betrachtet. Mit der Reform werden diese Kinder zukünftig als »Sternenkinder« bezeichnet.

Damit erhielten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen, und sie bekämen die Unterstützung, die sie in ihrem Trauerprozess brauchten, sagte der Minister. Sternenkinder dürften im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, beispielsweise bei einem Unfall oder einem medizinischen Notfall, jetzt auch gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen werden. »Dies trägt dazu bei, Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben.«

Quelle: dpa, 26.9.2025 · DHZ