Zufriedene Gesichter beim vierten Netzwerktreffen Hebammenhilfe am 9. Juli 2025 im Gesundheitsministerium in Potsdam. Foto: © Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Um Hebammen beim Einstieg in die Freiberuflichkeit zu unterstützen und gleichzeitig das flächendeckende Angebot von Geburtshilfe im Land Brandenburg weiter zu gewährleisten, hat das Gesundheitsministerium eine überarbeitete Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung beantragen, zum Beispiel für die Gründung einer eigenen Praxis, den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder für Fortbildungen. Die Förderrichtlinie ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt bis Ende 2026. Pro Jahr stehen 250.000 Euro zur Verfügung.
Die parteilose Gesundheitsministerin Britta Müller sagt: »Von der Hebammenförderrichtlinie werden sowohl die Brandenburger Hebammen als auch die von ihnen betreuten Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien profitieren. Erfreulich ist, dass die Zahl der Hebammen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Ein Grund dafür ist die umfassende Reform der Hebammenausbildung, die seit dem Wintersemester 2021/2022 in Form eines Bachelorstudiums erfolgt.«
Förderanträge können in Brandenburg tätige Hebammen, die Auszubildende im Externat begleiten, eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen, sich niederlassen, wieder in die Geburtshilfe einsteigen wollen oder an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Die Unterstützung durch die Hebammenförderrichtlinie im Einzelnen sowie die Hintergründe finden sich in der Pressemitteilung als PDF.
Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, 9.7.2025 · DHZ
