Anästhesistinnen können in der Schwangerschaft weiterarbeiten, wenn sie die Sicherheitsvorgaben einhalten. Foto: © Clayton Daniels/peopleimages.com/stock.adobe.com

Der Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine neue Regel zur Arbeit mit Narkosegasen verabschiedet. Dabei geht es um eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Einschätzung der Risiken durch volatile Anästhetika wie Isofluran, Desfluran und Sevofluran. »Wir sehen dies als wichtigen Fortschritt für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Anästhesiologie«, sagt Grietje Beck, die Präsidentin des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). Bei Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorgaben bestehe keine unverantwortbare Gefährdung für schwangere Frauen.

Die Sicherheitsvorgaben sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 525) festgelegt und beschreiben, wie medizinisches Personal durch spezielle Lüftungssysteme, geschlossene Narkosegeräte und weitere Schutzmaßnahmen vor einer Belastung durch Narkosegase geschützt werden kann. Gleichzeitig definiert die neue Regel Tätigkeiten, die für Schwangere nicht zulässig sind, darunter Maskeneinleitungen, inhalative Sedierungen auf der Intensivstation, Befüllen der Verdampfersysteme (Vapore), die Nutzung von Rückgewinnungssystemen und das Arbeiten in Räumen ohne geeignete Lüftung.

Der BDA bezeichnet die neue Regel als »Meilenstein für den Mutterschutz«. Sie zeige, dass eine Weiterbeschäftigung von Schwangeren unter bestimmten Bedingungen möglich ist, ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz einzugehen.

Quelle: aerzteblatt.de, 19.3.2025 · DHZ