In Niedersachsen haben die Jugendämter ihre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen durch eine Vereinbarung intensiviert. Illustration: © Fiedels/stock.adobe.com

Die Jugendämter in Niedersachsen haben ihre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen durch eine neue Vereinbarung intensiviert. Kürzlich unterzeichneten die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie der Niedersächsische Städtetag (NST) ein entsprechendes Kooperationsabkommen.

»Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt«, erklärte in diesem Zusammenhang der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Im Mittelpunkt stünden dabei klare Abläufe, festgelegte Ansprechpartner:innen sowie gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Grundlage für die Kooperationsvereinbarung ist ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, ein Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der zuständigen Behörden.

Rechtliche Grundlage der Vereinbarung ist Paragraf 73c des Sozialgesetzbuchs (SGB V), der vorschreibt, dass die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene verbindlich geregelt werden muss.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 17.10.25 · DHZ