
Wann die ersten Zahnarztbesuche anstehen, sehen die Eltern demnächst im Kinderuntersuchungsheft. Dmitry/stock.adobe.com
Um frühkindlicher Karies noch besser vorzubeugen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Kinderuntersuchungsheft angepasst: Künftig werden die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Auf der Umschlagseite sehen die Eltern zudem alle Zeitfenster für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen.
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen: Die Zahnärzt:innen untersuchen die Mundhöhle, schätzen das Kariesrisiko des Kindes ein, beraten die Eltern zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur Mundhygiene und empfehlen gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta.
Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die der G-BA am 15. Mai ebenso angepasst hat wie die Kinder-Richtlinie. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Quelle: G-BA, 15.5.2025 · DHZ