Im vergangenen Jahr stellten die Bayerischen Behörden in 5.431 Fällen eine sogenannte Kindeswohlgefährdung fest, wie das Landesamt für Statistik in Fürth mitteilte.

Insgesamt fielen bei den Jugendämtern 21.742 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls an. Das sind etwas mehr als 2023 mit 20.295 Verfahren. Damals hatten die Jugendämter in 4.823 Fällen eine Kindeswohlgefährdung verzeichnet. Davon spricht man, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen durch ihre Eltern oder auch Dritte stark beeinträchtigt wird und dauerhafte oder anhaltende Schäden für die Entwicklung hat oder haben kann.

Die im vergangenen Jahr von einer solchen Gefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen waren meist zwischen sechs und zehn Jahren alt (25,5 %) und in mehr als der Hälfte aller Fälle Jungen (51,4 %). In 2.977 Fällen wurde die Gefährdung als akut eingestuft, in 2.454 Fällen als latent. Die häufigsten Ursachen waren Anzeichen für eine Vernachlässigung sowie eine psychische oder körperliche Misshandlung.

In 39,4 % der überprüften Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, in weiteren 35,6 % ebenfalls nicht, es gab dort aber einen Hilfebedarf wie zum Beispiel Erziehungsberatung.

Quelle: dpa, 9.7.2025 · DHZ