Mit einem Bündel an Änderungen will eine breite Mehrheit des Landtags den Schutz des Kindeswohls, des Klimas und vor Antisemitismus als Staatsziele in Schleswig-Holsteins Landesverfassung verankern. Künftig heißt es in Artikel 10, »bei der Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebensverhältnisse ist dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen und ihr Wohl wesentlich zu berücksichtigen«. Bislang ist lediglich davon die Rede, dass dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen sei.

Der Kinderschutzbund spricht von einem klaren Durchbruch. »Kinder müssen als eigenständige Träger von Grundrechten anerkannt und wirksam geschützt werden«, sagte die Ehrenvorsitzende Irene Johns. »Bereits 2010 haben wir als Kinderschutzbund maßgeblich dazu beigetragen, Kinderrechte erstmals in die Verfassung aufzunehmen – damals jedoch noch ohne Beteiligungsrechte und ohne den Vorrang des Kindeswohls.« Die Landesvorsitzende Sophia Schiebe sagte, »die jetzige Verfassungsänderung kann ein entscheidender Schritt sein, um Wahrnehmung, Ausgestaltung und Umsetzung von Kinderrechten in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken«.

Quelle: dpa, 9.10.2025 · DHZ