Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat in Bezug auf die Vergütung von Beleghebammen die Schiedsstelle für den Hebammenhilfevertrag dazu aufgefordert, den Verhandlungsparteien schnellstmöglich den Schiedsspruch zu übermitteln. Sie betonte: »Schon Anfang April hat die Schiedsstelle beschlossen, die Vergütungen der Hebammen ab November 2025 anzupassen. Doch erst im Juni sollen nach den letzten Verlautbarungen die konkreten Entscheidungsgründe für die Anpassungen der Vergütung veröffentlicht werden. Das ist nicht hinnehmbar und dauert zu lange.«
Die Ministerin unterstrich: »Die Hebammen brauchen Planungssicherheit, wie ihre Vergütung ab November aussehen wird. Dafür müssen sie so schnell wie möglich die Erwägungen der Schiedsstelle prüfen. Nur so können die Hebammen entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen, also ob sie etwa gegen den Schiedsspruch klagen wollen. Je schneller die Gründe nun vorgelegt werden, desto besser.«
Die Ministerin ergänzte: »Selbstverständlich nehmen wir die Sorgen der Hebammen sehr ernst. Klar ist aber auch: Als Bayerische Staatsregierung können wir nicht auf die Vergütungsverhandlungen einwirken, die der Bundesgesetzgeber dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene übertragen hat. Hier sind uns die Hände gebunden.« Gerlach betonte: »Hebammen sind nicht nur hochqualifizierte Fachkräfte, die während der Geburt an der Seite der Frauen stehen, sondern unverzichtbare Begleiterinnen während der gesamten Schwangerschaft und im Wochenbett. Dies hat auch die CSU-Fraktion im Landtag in ihrem Dringlichkeitsantrag hervorgehoben. Klar ist: In Bayern sind wir gut aufgestellt. Dass unsere Familien so sehr auf die Unterstützung der Hebammen zählen können, ist dem unermüdlichen Einsatz und der großen Hingabe unserer Hebammen zu verdanken. Damit dies so bleibt, müssen sie für ihre wertvolle Arbeit auch fair vergütet werden. Viele Hebammen sind jedoch enttäuscht und sprechen dem Schiedsspruch momentan die Eignung dafür ab. Darum ist es so wichtig, dass die Schiedsstelle den Hebammen nun ihre Entscheidungsgründe vorlegt.«
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, 22.5.2025 · DHZ