Beleghebammen können ab 1. April wieder mehr Leistungen abrechnen und haben weniger bürokratischen Aufwand. Foto: © AnnaStills/stock.adobe.com

Seit 1. November 2025 ist ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft, der Beleghebammen finanziell benachteiligt. Nach monatelangen Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband sowie mit Unterstützung der Politik konnte der Deutsche Hebammenverband (DHV) einige wichtige Verbesserungen für die Belegteams erzielen.

»Wir sehen die Entwicklung mit einem lachenden und einem weinenden Auge«, sagt DHV-Präsidentin Annika Wanierke. »Was wir erreicht haben, ist das Maximum dessen, was derzeit in Bezug auf konkrete Änderungen am laufenden Vertrag möglich ist. Klar ist aber auch: Es ist nicht viel mehr als ein Trostpflaster. Diese Änderungen haben das Potenzial, die finanziellen Einbußen zu minimieren oder knapp auszugleichen.«

Neue Vergütungsregeln, weniger Bürokratie

Die wichtigsten Änderungen, die ab 1. April 2026 greifen:

  • Ambulante Leistungen: Zwei neue Gebührenpositionen ermöglichen es den Beleghebammen wieder, ungeplante ambulante Betreuungen von Schwangeren im Kreißsaal abzurechnen. Damit können wichtige Leistungsbereiche wieder abgerechnet werden, deren Wegfall erhebliche Mindereinnahmen verursacht hatten.
  • Eins-zu-eins-Zuschlag: Für Beleghebammen wird der Zuschlag für eine Eins-zu-eins-Betreuung zukünftig auch dann gewährt, wenn es einen einmaligen Hebammenwechsel gibt, etwa  bei Schichtende oder wenn die Gebärende weniger als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint. Diese Anpassung, die der Arbeitsrealität der Hebammen Rechnung trägt, macht den Zuschlag in mehr Fällen abrechenbar.
  • Quittierungspflicht: Der hohe bürokratische Aufwand für alle freiberuflichen Hebammen, sich eine Unterschrift für ein kurzes Telefonat besorgen zu müssen, entfällt.
  • Versichertenbestätigungen: Die Versichertenbestätigungen wurden redaktionell leicht verändert, um Fehler zu reduzieren, die zu Rechnungskürzungen führen können.

Selbstverwaltung stärken

Nun richte der DHV seine Energie auf die Vertragsverhandlungen für den nächsten Hebammenhilfevertrag, der zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könnte. Annika Wanierke sagt: »Der neue Vertrag muss endlich auskömmlich und fair für alle ausgestaltet sein – auch für Beleghebammen. Dafür müssen sich die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung der Hebammen dahingehend ändern, dass Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe stattfinden können. Dazu braucht es weiterhin Unterstützung seitens der Politik.«

Quelle: DHV, 16.3.2026 · DHZ