Dr. Bernhard Baxhenrich kommentiert als seit vielen Jahren im Arzthaftungsrecht tätiger Rechtsanwalt den „Fall Van Damme“ (»Existenz vernichtet« DHZ 12/2011): Wie konnte eine Hebamme für Geburtsschäden verantwortlich gemacht werden, obwohl sie die Leitung der Geburt auf Wunsch der Eltern an einen Arzt abgegeben hatte? Freiberufliche Hebammen und Betreiberinnen von Geburtshäusern sollten daraus ihre Lehren ziehen.

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