ArbeitgerberInnen müssen darauf achten, dass schwangere Friseurinnen nicht zu lange stehen oder mit giftigen Farben umgehen.

Foto: © photothek/imago

Viele werdende Mütter stehen im Berufsleben oder befinden sich in einer Ausbildung. Deshalb werden Hebammen von ihren Klientinnen oft mit Fragen zu speziellen Risiken bei der Arbeit konfrontiert. Rechtliche Grundlage für den Schutz der Schwangeren und ihrer Kinder bildet das Mutterschutzgesetz, das mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres grundlegend novelliert wurde.

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