Urteile, mit denen Ärzte zur Zahlung von Unterhaltsschadensersatz verurteilt wurden, wenn das Kind „so nicht gewünscht“ war, haben in der Öffentlichkeit und in der Ärzteschaft zu heftigen Protesten geführt. Die Rechtsanwältin Ulrike Riedel gibt Antworten auf rechtliche und ethische Fragen.
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