Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in Sachsen 2.884 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Die meisten Änderungen wurden in Leipzig registriert, gefolgt von Dresden und Chemnitz.
Am häufigsten erfolgte ein Wechsel von weiblich zu männlich (38 %), knapp 24 % der Änderungen betrafen einen Wechsel von männlich zu weiblich. Weitere Änderungen entfielen auf andere Kategorien, etwa »ohne Angabe«. In ländlichen Regionen lagen die Fallzahlen deutlich niedriger als in den Großstädten.
331 der Anträge betrafen Minderjährige: 307 Personen waren zwischen 14 und 17 Jahre alt, mindestens 24 jünger als 14 Jahre. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da nicht alle Kommunen diese Altersgruppe gesondert erfassen.
Das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz hat das Transsexuellengesetz abgelöst. Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens sind per Erklärung beim Standesamt möglich. Für unter 14 Jährige müssen die Eltern die Erklärung abgeben; bei Jugendlichen ab 14 Jahren ist dies auch eigenständig möglich. Bestätigte familiengerichtliche Verfahren sind in Sachsen bislang nicht bekannt.
Quelle: dpa, 21.4.2026 · DHZ
