Bei erhöhtem VTE-Risiko und Kontraindikation für eine medikamentöse Prophylaxe kann eine Kompressionstherapie erwogen werden. Foto: © iStock.acom/Vitalina Nakonechna

Seit dem 21. Januar 2026 ist die S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie verfügbar (AWMF-Registernummer: 003-001). Eine besondere Relevanz liegt für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vor.

Die venöse Thromboembolie (VTE) tritt bei 0,8 bis 3,4 pro 1.000 Schwangerschaften auf. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass etwa 14% aller mütterlichen Sterbefälle während der Schwangerschaft eine Folge venöser oder arterieller Thromboembolien sind. Schwangere haben ein vier- bis fünffach erhöhtes Risiko für das Auftreten einer VTE, da bereits im ersten Trimenon eine Risikoerhöhung vorliegt, die sich im Verlauf der Geburt steigert. Das höchste Risiko liegt um Zeitraum der Geburt und des frühen Wochenbetts vor. Es sinkt innerhalb der ersten sechs bis zwölf Lebenswochen wieder auf das Ausgangsniveau.

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