Kinderärzt:innen und Geburtshelfer:innen fordern, dass extrem frühgeborene Kinder nur in spezialisierten Zentren versorgt werden sollten. Foto: © karrastock/stock.adobe.com

Mit deutlichen Worten reagieren Geburtshelfer:innen und Kinderärzt:innen auf eine Klage von drei Bundesländern gegen die Mindestmengenregel zur Versorgung von Frühgeburten: »Mit absolutem Unverständnis nehmen die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften die Klage dreier Bundesländer gegen die Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis. Sollte es zu einer Aufhebung der Mindestmengenregelung für die Versorgung von extrem unreifen Frühgeborenen kommen, besteht die Gefahr, dass in Deutschland wieder mehr Kinder versterben«, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und deren Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin (AGG), Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) und Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI).

Internationaler Vergleich

Die Fachgesellschaften argumentieren, dass Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 g eine hohe fachliche Expertise bräuchten, eine adäquate apparative und personelle Ausstattung sowie sehr viel Erfahrung. In den meisten Industrieländern erfolge die Versorgung daher in wenigen ausgewiesene Zentren, die mehr als 100 sehr unreife Kinder pro Jahr behandeln.

»Im Gegensatz zum internationalen Standard und im Widerspruch zur wissenschaftlichen Datenlage ist die Versorgung von jährlich ca. 5.000 sehr unreif geborenen Kinder in Deutschland auf ungefähr 150 Einrichtungen verteilt, die teilweise weniger als 2 dieser Kinder pro Monat betreuen. Das Ergebnis ist eine im internationalen Vergleich hohe Säuglingssterblichkeit. Mit einer Fokussierung der Versorgung auf ca. 50 Einrichtungen könnte jedes Jahr mehr als 50 Kindern das Leben gerettet werden.«

Klage der Bundesländer

In Deutschland müssen Kinderkliniken seit 2024 jährlich mindestens 25 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm behandeln, um diese Leistung mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dagegen hatten die Gesundheitsministerien von Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vorm Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie berufen sich auf die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung und warnen vor Versorgungsengpässen.

Quelle: DGPM, DGGG und AGG, DGPGM, GNPI, 18.8.2025 · DHZ