Ein neu eröffnetes Geburtshaus in Trier muss seinen großen Geburtsraum vorerst schließen. Hintergrund ist die Klage eines Nachbarn, der sich durch vermeintlich laute Schreie Gebärender gestört fühlte. Seine Wohnung liegt rund zehn Meter vom Geburtszimmer entfernt. Das Verwaltungsgericht Trier wies in einer Anhörung darauf hin, dass bei der Baugenehmigung mögliche Nachbarrechte nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, insbesondere fehlende Schallmessungen. »Die Entscheidung hat uns schockiert. Wir können nun nicht mehr so viele Frauen annehmen«, sagte die Geschäftsführerin des Geburtshauses, Sarah Wolff.

Der Bauträger erklärte sich daraufhin bereit, den Raum nicht mehr für Geburten zu nutzen. Ein Urteil erging nicht, da die Parteien den Rechtsstreit einvernehmlich beendeten. Nun kämpft das Geburtshaus mit den Folgen. Denn es verfügt damit nur noch über einen kleineren Geburtsraum, der jedoch keine fest installierte Gebärwanne bietet – eine zentrale nicht‑pharmakologische Maßnahme zur Schmerzlinderung.

Seit der Eröffnung im Sommer 2025 wurden in der Einrichtung 34 Geburten betreut. Die Geschäftsführerin betont, dass Schreien während der Geburt selten und meist von kurzer Dauer sei und die Fenster während der Geburten geschlossen blieben.

Das Haus betreut ausschließlich risikoarme Geburten unter hebammengeleiteter Versorgung. Das Angebot wird von Familien aus Trier sowie aus der Eifel, dem Saarland und Luxemburg genutzt.

Quelle: dpa, 17.3.2026 · DHZ