»Die Option, wichtige Basis parameter wie Schwanger schafts dauer, fetale Lage oder Plazentasitz eigenständig zu prüfen, wird als Schritt der Professionalisierung verstanden.« Foto: © Anton/stock.adobe.com
Ultraschall ist aus der modernen Schwangerenvorsorge nicht wegzudenken – dennoch wird er in Deutschland bislang nicht als diagnostische Leistung von Hebammen durch die GKV anerkannt. Der Deutsche Hebammenverband setzt sich weiterhin für eine klare Qualifikationsregelung und die Integration sonografischer Basisdiagnostik in die Hebammentätigkeit ein und beleuchtet die fachlichen, strukturellen und professionsinternen Kontroversen.
Der Einsatz des Ultraschalls ist heute ein integraler Bestandteil der geburtshilflichen Diagnostik und aus der modernen Schwangerenvorsorge kaum mehr wegzudenken. Während in zahlreichen europäischen Ländern Hebammen routinemäßig verschiedene Formen der sonografischen Basisdiagnostik durchführen, fehlt in Deutschland bislang ein gesetzlich geregelter Zugang für Hebammen zur Erlangung der entsprechenden Fachkunde. Zwar besteht kein generelles Verbot für Hebammen, Ultraschalluntersuchungen durchzuführen; dennoch ist die Qualifikation derzeit nicht gesetzlich geregelt. Die Nutzung von Ultraschall ist in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) definiert. Für alle Personen, die Ultraschalluntersuchungen durchführen möchten, sind diese Regelungen bindend.
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