Ausländische Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen aus dem EU-Ausland sollen künftig im Saarland auch ohne offizielle Anerkennung durch deutsche Behörden tätig werden dürfen. Der Landtag in Saarbrücken hat dazu eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.
Demnach dürfen Fachkräfte aus anderen EU-Staaten ihre Tätigkeit im Saarland »vorübergehend und gelegentlich« ohne reguläres Anerkennungsverfahren ausüben. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Fachkraft im Herkunftsland rechtmäßig niedergelassen ist oder den Beruf dort mindestens ein Jahr lang legal ausgeübt hat.
Bevor eine Hebamme im Saarland tätig wird, muss sie ihre Absicht den zuständigen Behörden melden. Diese prüfen auch die eingereichten Qualifikationen. Die Erlaubnis gilt anschließend für ein Jahr. Damit soll verhindert werden, dass die »grundsätzliche Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens« umgangen wird.
Notwendig wurde die Gesetzesänderung, nachdem die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Sie argumentierte, Deutschland dürfe die europäische Dienstleistungsfreiheit nicht aufgrund von Berufsqualifikationen einschränken, sofern EU-Bürger:innen in ihrem Herkunftsstaat rechtmäßig zur Berufsausübung befugt sind.
Quelle: dpa, 18.3.2026 · DHZ
