Kommt ein Baby schwerstgeschädigt zur Welt oder ist ein minderjähriges Kind unheilbar erkrankt, bietet die Frage nach dem „Kindeswohl“ oftmals keine Entscheidungsgrundlage für die Therapie. Hier gehen nicht selten die Auffassungen weit auseinander, was für das Kind in dieser Situation das Beste ist. An welche gesetzlichen Grundlagen sind ÄrztInnen in ihrer Behandlungspflicht gebunden und wo liegen die Grenzen?
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