Im März appellierte der Deutsche Hebammenverband noch einmal an den Bundestag, dass das Gendiagnostikgesetz in der vorliegenden Form die Gesundheit der Neugeborenen gefährde. Der Verband forderte, dass in den Bestimmungen zum Arztvorbehalt auch die Hebamme als „verantwortliche Person“ in Bezug auf das Neugeborenenscreening genannt werden müsste. Dies fand im Gesetz keinen Widerhall. Das bedeute einen Rückschritt für den Hebammenberuf, urteilten unter anderem die Grünen nach seiner Verabschiedung.
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