Babyklappen spielen in Schleswig‑Holstein weiterhin eine untergeordnete Rolle. Nach Angaben der Betreiber werden in den fünf bestehenden Babyklappen des Landes – in Lübeck, Pinneberg, Mittelangeln‑Satrup, Kiel und Reinbek – pro Jahr nur wenige neugeborene Kinder anonym abgegeben. Gleichwohl betonen die Einrichtungen die Bedeutung des Angebots als niedrigschwellige Schutzmaßnahme für Kinder in akuten Notsituationen.

Seit Beginn der 2000er‑Jahre wurden an den Standorten insgesamt nur wenige Dutzend Kinder abgegeben. Häufig gaben konkrete Notlagen wie der Fund verstorbener Neugeborener oder von Findelkindern den Anstoß zur Einrichtung der Babyklappen. Betreiber verweisen darauf, dass jede einzelne Nutzung als Erfolg gewertet werde.

Seit 2014 steht Frauen mit ungewollten Schwangerschaften bundesweit alternativ die Möglichkeit der vertraulichen Geburt offen. Diese ermöglicht eine medizinisch begleitete Geburt unter Wahrung der Anonymität der Mutter, gleichzeitig bleibt dem Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft ab dem 16. Lebensjahr erhalten. In Schleswig‑Holstein wurden zwischen 2014 und 2024 insgesamt 44 vertrauliche Geburten registriert, mit jährlich niedrigen Fallzahlen.

Fachlich wird die vertrauliche Geburt häufig als vorzugswürdige Option bewertet, da sie sowohl die Versorgung der Mutter als auch die Rechte des Kindes berücksichtigt. Dennoch halten Kliniken und Träger an Babyklappen fest: Nicht alle Frauen in akuten Krisen erreichen Beratungsstellen oder Kliniken rechtzeitig. Für diese Situationen blieben Babyklappen aus Sicht der Betreiber ein letzter, aber wichtiger Schutzmechanismus.

Quelle: dpa,25.4.2026 · DHZ