Geburtshilfliche Eingriffe bedürfen der Aufklärung und Einwilligung, um rechtlich nicht als Körperverletzung zu gelten. Davon abgesehen stärkt es die Selbstbestimmung der Frau, wenn sie und ihr Partner in die Entscheidungen von vornherein einbezogen werden. Wie sieht das in der Praxis aus?
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