Der Bundestag hat Änderungen an der erst Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausreform beschlossen. Die Opposition reagierte mit Kritik. Foto: © Mirko/stock.adobe.com
Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 eine Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Die wesentlichen Ziele der Reform seien eine Bündelung von Leistungen, mehr Spezialisierung und dadurch eine bessere Qualität in der Versorgung. Zentrale Anpassungen beträfen die praxistaugliche Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel, die stationäre Versorgung – insbesondere in der Regel- und Notfallversorgung – auch im ländlichen Raum sicherzustellen.
Kernpunkte des Gesetzes
- Insbesondere zur Sicherstellung der stationären Versorgung im ländlichen Raum sollen die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken angepasst und dadurch der Gestaltungsspielraum der Länder erweitert werden.
- Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen entlastet werden, indem ihr ursprünglich vorgesehener Anteil für den Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro von 2026 bis 2035 nunmehr aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität getragen werde.
- Die Einführung der Vorhaltevergütung werde um ein Jahr verschoben, so dass die volle Finanzwirksamkeit erst ab dem Jahr 2030 eintrete. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe würden in der Folge für ein Jahr weitergeführt.
- Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführten Leistungsgruppen würden auf die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zuzüglich der Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ festgelegt.
- Fachkliniken: Die Definition von Fachkrankenhäusern werde künftig bundeseinheitlich vereinbart. Damit die bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben, würden die Länder bis dahin bei der Zuordnung der Kliniken von einem weitreichenden Ermessensspielraum profitieren.
- Hybrid-DRGs sollten für 2027 auch wieder Kinder und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen können, damit diese ebenfalls wieder von mehr Ambulantisierung profitieren würden: Der durch das KHVVG verankerte Ausschluss werde gestrichen.
- Pflegebudget: Es werde klargestellt, dass die Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen seien.
- Pflegepersonaluntergrenzen: Die Einhaltung der am jeweiligen Krankenhausstandort einschlägigen Pflegepersonaluntergrenzen werde zum Qualitätskriterium für die Zuweisung aller Leistungsgruppen.
- Bundes-Klinik-Atlas: Die Aufgabe der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlas werde auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Bürgerinnen und Bürger könnten sich damit auch künftig unabhängig und transparent über die Qualität der stationären Versorgung informieren.
Kritik aus der Opposition
Kritik zur Änderung der Reform kam unter anderem von den Grünen. Sie warfen der Bundesregierung vor, die von Ex‑SPD‑Minister Karl Lauterbach angestoßene Reform abzuschwächen und damit ineffiziente Strukturen fortzuführen. Die Linke bemängelte, dass die geplanten Änderungen aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Schließung wichtiger Kliniken führen könnten.
Der Kompromiss muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist für den 27. März angesetzt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 6.3.2026 ∙ tagesschau.de, 6.3.2026 ∙ DHZ
