Schwangere sollten in der geburtshilflichen Versorgung als Expertinnen ihres Körpers ernstgenommen werden.
Foto: © Danny Merz
Entscheidet sich eine schwangere Frau gegen eine evidenzbasierte Empfehlung, kann das Betreuungsteam in eine schwierige Lage geraten: In Deutschland besteht für keine der beteiligten Seiten rechtliche Sicherheit, wenn sich daraus gesundheitliche Risiken ergeben. In Großbritannien hingegen wird sichergestellt, dass Frauen nach ihren Wünschen betreut werden – ohne strafrechtliche Konsequenzen für Hebamme oder Frau.
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