Die Beratung soll Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft darin unterstützen, ihre individuelle Konfliktsituation zu klären, bestehende Handlungsoptionen zu erkennen und auf dieser Grundlage eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Foto: © nerudol/stock.adobe.com
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat eine aktualisierte Fassung der S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon vorgelegt. Sie enthält Handlungsempfehlungen zur Methodenwahl, zu Indikationen und zur Beratung von Betroffenen.
Ziel der Leitlinie ist es, hierfür eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen und evidenzbasierte Empfehlungen für die Beratung und Entscheidungsfindung, die medizinischen Methoden und deren Durchführung sowie die Nachsorge und den Umgang mit möglichen Komplikationen zu geben.
Beratung zur Entscheidungsfindung
»Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch hängt in besonderem Maße von der persönlichen Lebenssituation sowie den Werten und Vorstellungen der betroffenen Frau ab«, betont die Leitlinienkoordinatorin Prof. Dr. Stephanie Wallwiener. »Frauen sollen deshalb frühzeitig verlässliche, evidenzbasierte Informationen und Unterstützung erhalten, die ihnen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen.«
Die Beratung soll die Frau darin unterstützen, ihre individuelle Konfliktsituation zu klären, bestehende Handlungsoptionen zu erkennen und auf dieser Grundlage eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen und Ressourcen der schwangeren Frau, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen sollen die Kommunikation mit der schwangeren Frau kennzeichnen.
Maßnahmen vor dem Abbruch
Bevor ein Abbruch durchgeführt wird, muss die Schwangerschaft ärztlich festgestellt werden. Eine ß-hCG-Bestimmung im Urin der Schwangeren in der Einrichtung, die den Abbruch durchführt, oder eine Ultraschalluntersuchung sind obligatorisch. Sichere sonografische Schwangerschaftszeichen im ersten Trimenon sind der Nachweis einer Fruchthöhle, eines Dottersackes oder eines Embryos durch eine Ultraschalluntersuchung.
Besondere Bedeutung kommt der Aufklärung über pränatalmedizinische Screeninguntersuchungen zu: Schwangere sollen bereits vor sonografischen oder genetischen Untersuchungen über die Möglichkeit falsch-positiver und falsch-negativer Ergebnisse informiert werden. Auffällige Screeningbefunde – etwa nach einem NIPT – bedürfen einer qualifizierten diagnostischen Abklärung, bevor daraus weitreichende Entscheidungen abgeleitet werden.
Medikamentös oder operativ
Bei einem medikamentösen Abbruch sind der Ort und die Art der Durchführung wichtige Faktoren. Die Patientinnen sollen wählen dürfen, ob sie das Medikament in Einrichtungen wie Kliniken oder Praxen oder alternativ zu Hause einnehmen wollen. Für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sollte eine Kombination aus Mifepriston und 24 bis 48 Stunden später Misoprostol verabreicht werden. Zur Dosis in unterschiedlichen Schwangerschaftswochen gibt es detaillierte Empfehlungen, ebenso zur Gewährleistung der sicheren Einnahme außerhalb einer medizinischen Einrichtung.
Die Leitlinie beschäftigt sich auch mit Frauen mit speziellen Erkrankungen oder Risiken, der Antibiotikaprophylaxe sowie einem ausführlichen Applikationsschema für Mifepriston und Misoprostol. Hervorgehoben wird, dass die Beendigung der Schwangerschaft nach einem medikamentösen Abbruch kontrolliert werden soll.
Wenn ein operativer Schwangerschaftsabbruch erfolgen soll, sollte im Voraus rechtzeitig eine Abklärung erfolgen, um somatische und psychische Erkrankungen der Patientin zu erkennen, die mit einem erhöhten Komplikationsrisiko verbunden sein können. Vor einem operativen Abbruch sollte ein Priming der Zervix durchgeführt werden, um das Risiko von unvollständigen Abbrüchen und die Notwendigkeit zusätzlicher mechanischer Dilatation sowie möglicherweise das Risiko von Frühgeburten bei nachfolgenden Schwangerschaften zu reduzieren.
Die Ausführungen in der Leitlinie beschäftigen sich mit der Methodenauswahl und der Technik des operativen Eingriffs, wobei auch die Analgesie/Anästhesie, die Notwendigkeit und der Nutzen einer histopathologischen Untersuchung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Komplikationen berücksichtigt werden. Auch postoperative Verhaltensempfehlungen und die Nachuntersuchung und -betreuung finden Beachtung.
Psychische und emotionale Unterstützung
Auch psychische und emotionale Aspekte im Zusammenhang mit einer ungewollten Schwangerschaft und einem Schwangerschaftsabbruch werden in der Leitlinie berücksichtigt. Bei individuellem Bedarf sollen geeignete Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
Das medizinische Personal soll akzeptierend und unterstützend auf emotionale Reaktionen von Frauen eingehen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Dabei soll stigmatisierendes Verhalten vermieden werden. Frauen und ihre Partner:innen sollen ermutigt werden, sich nach einem Abbruch Unterstützung im privaten Umfeld zu suchen und gegebenenfalls auf die Angebote professioneller Unterstützung hingewiesen werden, etwa in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Außerdem sollen Patientinnen zu geeigneten Möglichkeiten der Kontrazeption beraten werden.
Die Leitlinie soll dazu beitragen, Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation eine qualifizierte Beratung sowie eine medizinisch sichere und evidenzbasierte Versorgung zu ermöglichen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., 20.8.2026 · DHZ
