Führt ein Behandlungsfehler im Falle einer Beckenendlage zu einem Gesundheitsschaden, können gravierende zivil-, straf- und berufsrechtliche Konsequenzen resultieren. Die Entscheidung für eine Sectio ist jedoch keineswegs zwingend.
Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.
